Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ATS Design GmbH in Gründung, Rebgasse 117, 4466 Ormalingen, für Schweiss-, Schlosser-, Metallbau- und Handwerksarbeiten.

1. Geltung

1.1 Diese AGB gelten für alle Offerten und Aufträge von ATS Design GmbH in Gründung, mit oder ohne Montage. Vertragspartner des Kunden ist ATS Design GmbH in Gründung. Ich, Andrea Tiziano Sgueglia, führe den Betrieb persönlich und vertrete ATS Design GmbH in Gründung. Wo in diesen AGB sonst «ich», «mich», «mir» oder «mein» (in jeder Form) steht, ist ATS Design GmbH in Gründung gemeint; Ziffer 1.3 bleibt vorbehalten. Rechtlich sind meine Aufträge Werkverträge (Art. 363 ff. OR).

1.2 Was in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung steht, geht diesen AGB vor. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ich sie schriftlich annehme.

1.3 Verträge, die vor der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister abgeschlossen werden, schliesse ich, Andrea Tiziano Sgueglia, im Namen der Gesellschaft in Gründung ab. Die Gesellschaft übernimmt sie nach der Eintragung (Art. 779a OR).

2. Offerte und Auftrag

2.1 Meine Offerten gelten 30 Tage, wenn nichts anderes darin steht. Preise und Angaben auf der Website sind unverbindlich.

2.2 Der Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde meine Offerte annimmt (schriftlich, per E-Mail oder mit der Freigabe zum Arbeitsbeginn) oder wenn ich seinen Auftrag bestätige.

2.3 Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen oder Zusatzarbeiten, verrechne ich sie zusätzlich. Ich sage vorher, was sie ungefähr kosten.

2.4 Für einzelne Arbeitsschritte kann ich erfahrene Fachleute oder Partnerbetriebe beiziehen. Ich bleibe Ansprechpartner des Kunden, leite die Arbeiten und stehe für sie ein wie für meine eigenen (Art. 101 OR).

3. Preise

3.1 Alle Preise in Schweizer Franken. Ist ein fester Preis (Pauschalpreis) vereinbart, gilt er (Art. 373 OR).

3.2 Arbeiten nach Aufwand rechne ich nach effektiver Arbeitszeit, Material und Fahrten zu den Ansätzen der Offerte ab. Eine Schätzung ist ein ungefährer Kostenvoranschlag. Zeichnet sich eine Überschreitung von mehr als 10 Prozent ab, melde ich mich, bevor ich weiterarbeite (Art. 375 OR).

3.3 Ob Mehrwertsteuer dazukommt, steht in der Offerte. Privatkunden nenne ich Endpreise.

4. Masse, Pläne, Bewilligungen

4.1 In der Regel nehme ich die Masse selbst vor Ort auf. Massgebend sind diese Masse oder die vom Kunden freigegebene Zeichnung.

4.2 Liefert der Kunde Masse, Pläne oder Vorgaben, ist er für deren Richtigkeit verantwortlich. Erkenne ich einen Fehler, melde ich ihn (Art. 365 Abs. 3 und Art. 369 OR).

4.3 Bewilligungen (zum Beispiel Baubewilligung oder Zustimmung von Vermieter oder Stockwerkeigentümern) holt der Kunde ein, wenn nichts anderes vereinbart ist.

5. Material

5.1 Liefere ich das Material, stehe ich für seine Güte ein (Art. 365 Abs. 1 OR).

5.2 Stellt der Kunde Material oder Teile zur Verfügung, prüfe ich sie auf sichtbare Mängel und melde Probleme. Für verborgene Mängel dieses Materials stehe ich nicht ein (Art. 365 Abs. 3 und Art. 369 OR).

5.3 Übliche Toleranzen und materialbedingte Unterschiede sind kein Mangel, wenn nichts anderes vereinbart ist, zum Beispiel Farbunterschiede bei Verzinkung oder Pulverbeschichtung, sichtbare Schweissnähte oder Flugrost auf unbehandeltem Stahl.

6. Termine

Termine sind Richtwerte, ausser sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Wetter, Lieferfristen, fehlende Bewilligungen oder Verzögerungen auf Seite des Kunden verlängern sie angemessen. Ich melde Verzögerungen sofort.

7. Montage vor Ort

7.1 Der Kunde sorgt für freien Zugang und Zufahrt zum Arbeitsort, einen Stromanschluss (230 Volt), einen geräumten Arbeitsbereich und einen tragfähigen Untergrund für die Befestigung.

7.2 Der Kunde teilt mir vor der Montage mit, wo Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Heizung) in Wänden und Böden liegen.

7.3 Schweissen und Schleifen erzeugen Funken und Staub. Ich treffe die üblichen Schutzmassnahmen. Empfindliche Gegenstände im Arbeitsbereich räumt der Kunde nach Absprache weg.

7.4 Wartezeiten und zusätzliche Fahrten, die der Kunde verursacht, verrechne ich nach Aufwand. Abbruch und Entsorgung alter Teile sind nur inbegriffen, wenn sie in der Offerte stehen.

8. Abnahme

8.1 Nach der Fertigstellung prüft der Kunde das Werk, wenn möglich gemeinsam mit mir (Abnahme, Art. 367 OR). Mängel, die dabei erkennbar sind, meldet er sofort.

8.2 Nimmt der Kunde das Werk in Gebrauch, ohne Mängel zu melden, gilt es als abgenommen (Art. 370 OR). Mängel, die erst später zum Vorschein kommen, bleiben vorbehalten.

9. Mängel

9.1 Der Kunde meldet Mängel schriftlich (E-Mail genügt), mit einer kurzen Beschreibung und wenn möglich mit Fotos.

9.2 Mängel, die erst nach der Abnahme zum Vorschein kommen, meldet der Kunde innert 60 Tagen nach ihrer Entdeckung. Melden Sie sich trotzdem rasch: Ein früh gemeldeter Mangel lässt sich meist einfacher beheben und verursacht keine Folgeschäden.

9.3 Ich behebe Mängel zuerst kostenlos und innert angemessener Frist (Nachbesserung). Gelingt das nicht, kann der Kunde den Preis mindern oder, wenn ihm das Werk nicht zuzumuten ist, vom Vertrag zurücktreten (Art. 368 OR).

9.4 Kein Mangel sind normaler Verschleiss, Schäden durch falsche Behandlung oder fehlenden Unterhalt, Änderungen durch Dritte sowie Folgen von Weisungen des Kunden, von denen ich abgeraten habe (Art. 369 OR).

10. Garantie und Verjährung

10.1 Es gelten die gesetzlichen Fristen ab Abnahme (Art. 371 OR): zwei Jahre, bei Arbeiten an Gebäuden und bei Teilen, die bestimmungsgemäss in ein Gebäude eingebaut werden, fünf Jahre.

10.2 Eine weitergehende Garantie gilt nur, wenn sie in der Offerte steht. Garantien von Herstellern zugekaufter Teile (zum Beispiel Torantriebe) gebe ich an den Kunden weiter.

11. Haftung

Die Haftung richtet sich nach dem Gesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn und andere indirekte Schäden; das gilt auch für die persönliche Haftung nach Ziffer 1.3. Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt unberührt.

12. Zahlung

12.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.

12.2 Ich kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung verlangen, vor allem für Material, und bei grösseren Aufträgen Teilrechnungen nach Arbeitsfortschritt stellen. Das steht in der Offerte.

12.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne Mahnung im Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 Prozent (Art. 102 Abs. 2 und Art. 104 OR).

13. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit

13.1 Gelieferte Teile, die noch nicht fest eingebaut sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ATS Design GmbH in Gründung. Ich darf den Eigentumsvorbehalt beim Betreibungsamt eintragen lassen (Art. 715 ZGB). Der Kunde wirkt dabei mit.

13.2 Für Arbeiten an Grundstücken bleibt das gesetzliche Pfandrecht der Handwerker vorbehalten (Bauhandwerkerpfandrecht, Art. 837 ZGB).

14. Rücktritt des Kunden

Der Kunde kann vom Auftrag zurücktreten, solange das Werk nicht vollendet ist. Er bezahlt dann die bereits geleistete Arbeit, das bestellte Material und den entgangenen Gewinn (Art. 377 OR).

15. Datenschutz

Wie ich mit Personendaten umgehe, steht in meiner Datenschutzerklärung auf ats-design.ch.

16. Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Ormalingen BL. Für Konsumentinnen und Konsumenten gilt der gesetzliche Gerichtsstand (Art. 32 ZPO).

Stand: Oktober 2026 (Vorlage)